Rezeptbestellung
Ist Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits in der Praxis eingelesen ?
Ja ?
Wenn Ihre Versicherungskarte im aktuellen Quartal bereits bei uns eingelesen wurde, können Sie Ihr Rezept am nächsten Werktag ab 16:00 Uhr in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Nein ?
Sollte Ihre Versicherungskarte noch nicht vorliegen, bitten wir Sie, diese während unserer Sprechzeiten persönlich in der Praxis vorzulegen. Erst danach kann Ihr Rezept entsprechend ausgestellt und auf der Karte gespeichert werden.
Geben Sie Ihre Bestellung bequem direkt hier auf.
Mit dem Absenden Ihrer Rezeptbestellung willigen Sie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten per automatisch generierter E-Mail an das MVZ ein.